Schulordnung der Freien Realschule Hümmling in Börger

 

In jeder menschlichen Gesellschaft helfen bestimmte Verhaltensregeln, das Zusammenleben zu erleichtern. Dazu gehört, dass wir höflich, respektvoll und nicht beleidigend miteinander kommunizieren sowie Konflikte lösen.

 Auch an der FSH Börger kommt man nicht ohne eine bestimmte Ordnung aus. Wir sollten stets bestrebt sein, folgende Regelungen einzuhalten:

 

  1. Allgemein

Wir begegnen allen Mitschülerinnen und Mitschülern, allen Lehrerinnen und Lehrern sowie allen Gästen mit einem respektvollen und achtsamen Verhalten.

Jegliche Form von körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt ist untersagt!

Wir achten jegliches Eigentum des/der anderen (auch das der Schule) und behandeln es mit größter Sorgfalt. So ist auch das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern im Schulgebäude nicht erlaubt.

Wir bleiben von 7:30 Uhr bis 13:25 Uhr auf dem Schulgelände, es sei denn, es liegt eine Einverständniserklärung der Eltern für bestimmte Anlässe vor.

Von 8:00 Uhr bis 13:25 Uhr dürfen sie nicht benutzt werden und müssen auf 'lautlos' eingestellt sein, es sei denn, die Lehrperson erlaubt die Verwendung ausdrücklich nur zu Unterrichtszwecken.

In Prüfungssituationen muss jegliches elektronische Gerät, das zu Täuschungsversuchen verwendet werden kann, ausgeschaltet werden.

Außerdem ist das Mitbringen jeglichen Zubehörs, wie zum Beispiel Ohrstöpsel und Lautsprecher-Boxen, untersagt.

  • Ton-und Bildaufnahmen während des Unterrichts oder während der Pausen sind verboten. Bei Zuwiderhandlung werden Handys bis zum Schulschluss eingezogen und je nach Schweregrad werden die Eltern wegen des Missbrauchs verständigt.
  • Das Fahrrad- und Rollerfahren ist auf dem gesamten Schulgelände nicht  erlaubt.
  • Das Mitbringen von Alkohol, von Waffen aller Art und von Dingen, die den Unterricht stören, ist nicht erlaubt.

 


  1. Vor dem Unterricht

Alle Fahrschüler gehen vom Bus direkt in die Schule, und zwar nicht über den Sportplatz, sondern auf dem befestigten Weg an der Sporthalle und am Kindergarten vorbei bis zur Grundschule. Wenn wir mit dem Fahrrad oder mit dem Mofa/Roller zur Schule kommen, stellen wir sie in den Fahrradunterstand und schließen sie ab.

Vor Beginn des Unterrichts halten wir uns in unserem Klassenraum bzw. im Flur vor den Fachräumen für Technik/Werken oder Naturwissenschaften auf.

 

 

  1. In den Pausen

In den großen Pausen verlassen wir zügig den Klassen- beziehungsweise Fachraum, ziehen je nach Witterung unsere Jacken/Mäntel an, begeben uns auf den Pausenhof und bleiben dort bis Pausenende.

Während der großen Pausen können wir den Fußballplatz der Gemeinde benutzen, Fußball spielen oder dort die Pause verbringen.

Bei Regenwetter halten wir uns in der Aula oder auf dem Schulhof auf, nicht jedoch auf dem Sportplatz, da sich dort keine Aufsichtsperson befindet.

Es ist verboten, sich  im Bereich der Turnhalle oder des Fahrradstandes aufzuhalten, das Schulgelände zu verlassen, Schneebälle zu werfen oder zu rauchen.

Wir beschädigen das Schulgebäude nicht und bewerfen es nicht mit Gegenständen.

Wir üben keine körperliche/verbale Gewalt gegenüber anderen aus. 

 

  1. In den Klassenräumen

Wir halten uns vor der 1. Stunde oder in den kleinen Pausen im Klassenraum auf und toben nicht im Flur. Wir können die Toiletten aufsuchen, begeben uns dann aber sofort wieder in unseren Klassenraum.

Wir sorgen in unserem Klassenraum für Ordnung. Wenn Mitschüler auf dem Fußballplatz gespielt haben, müssen sie ihre Schuhe auf der Fußmatte ordentlich säubern, bevor sie das Schulgebäude betreten. Nach Bedarf kann der/die Klassenlehrer/in bestimmen, dass ein weiteres Paar Schuhe während des Unterrichts genutzt wird und ein Platz für Fußballschuhe im Klassenraum bereit steht.

Wir lüften in den Pausen den Unterrichtsraum (Ordnungsdienst).

Der zuständige Ordnungsdienst fegt den Boden, füllt den gefegten Unrat mit einem Kehrblech in den Abfalleimer, stellt das Licht aus, stellt das SMART-Board und den Computer aus und schließt noch offen stehende Fenster.

Jacken und Mäntel werden auf dem Flur an die Garderobenhaken gehängt und Wertgegenstände, wie z. B. Geldbörsen und Handys, im Schulranzen verstaut.

Das Tragen von Kopfbedeckungen (insbesondere Cappys) ist in den Unterrichtsräumen und vor allem während Klassenarbeiten nicht erlaubt.

Im Klassenraum und im gesamten Schulgebäude ist das Versprühen von Deodorants untersagt.

 

 

  1. Verhalten im Gebäude

Wir bewegen uns ruhig im Gebäude. Rennen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Längeres Verweilen und gleichzeitiger Aufenthalt mehrerer Schüler/innen ist dort nicht gestattet.

Essen und Trinken ist im Unterricht nicht erlaubt, es sei denn, der/die Lehrer/in erlaubt es in Ausnahmefällen.

Das Kauen von Kaugummi ist generell verboten.

Wir achten darauf, dass unsere Umgebung frei von Müll ist. So sammeln wir im wöchentlichen Wechsel donnerstags in der 6. Stunde von 13.00-13.25 Uhr  den Unrat auf, den wir als Schulgemeinschaft auf dem Schulgelände hinterlassen haben.

Bestimmte Rituale, die Mitschüler schädigen oder in ihrer Würde verletzen können, sind verboten.

 

 

  1. Nach dem Unterricht

Am Ende des Unterrichtstages stellen wir die Stühle hoch, damit unsere Putzkräfte bzw. der Ordnungsdienst den Raum säubern können. Das kann auch vor der 6. Stunde passieren, wenn die Klasse anschließend im Fachraum oder in der Sporthalle unterrichtet wird.

 

 

Bei Verstoß gegen die Schulordnung müssen wir mit Erziehungsmaßnahmen rechnen, d. h. wir müssen den entstandenen Schaden wieder gutmachen, für Ersatz sorgen oder Gespräche führen, die den Konflikt beseitigen. Bei schwerwiegenden Verstößen, z.B. Diebstahl, Gewalt, kann die Schulleitung die Polizei einschalten.

Folgende Ordnungsmaßnahmen können nach Schwere des Tatbestandes verhängt werden:

 

           Auszug aus dem niedersächsischen Schulgesetz (§ 61):

1.    Ausschluss bis zu einem Monat vom Unterricht in einem oder mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von den außerschulischen Angeboten,

2.    ….....

3.    Ausschluss bis zu drei Monaten vom Unterricht sowie den außerschulischen Angeboten,

4.    …......

5.    Verweisung von der Schule.